BÜDINGEN - Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat den Widerspruch des Büdinger Bürgermeisters Erich Spamer (FWG) abgelehnt, den er gegen die Verhängung eines Bußgelds in Höhe eines Monatsgehalts eingelegt hatte. Spamer soll demnach gegen das Haushalts- und Vergaberecht verstoßen haben. Im Gespräch mit dem Kreis-Anzeiger kündigte der Rathauschef an, jetzt den Klageweg zu beschreiten und sich auch die Regressforderung des Stadtparlaments über 54 400 Euro weiterhin nicht bieten zu lassen.
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