BÜDINGEN - Der Abbruch des Büdinger Wasserhäuschens in einer Nacht- und Nebelaktion durch die Stadtwerke Büdingen im April 2011 (der Kreis-Anzeiger berichtete) beschäftigt seither die Gerichte. Mit der Rücknahme der Anfechtungsklage gegen die Denkmaleigenschaft des "Corpus Delicti" vor dem Verwaltungsgericht Gießen setzten gestern die Verantwortlichen einen Schlussstrich unter ein Thema, das in Büdingen längst als Schildbürgerstreich bekannt ist.
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