BÜDINGEN - (ten). Die Lust an öffentlichen Auftritten scheint einem Exhibitionisten gründlich vergangen zu sein. Der 26-jährige Mann erschien nämlich nicht zur Verhandlung gegen ihn am Amtsgericht. Deshalb erging ein Strafbefehl. Obwohl weitere Taten aktenkundig sind, war er nur wegen eines Vorfalls im März angeklagt worden. Damals war er mit seinem Auto die Gymnasiumstraße entlang...
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